• Update Verrechnung MiGeL-Produkte

    Veröffentlicht am: 29. November 2022

    Veröffentlicht: 7. Juni 2021

    Die MiGeL Änderung soll per 1.10.2021 in Kraft treten und nicht wie vorgängig angekündigt per 1.7.2021. Die Änderung der MiGeL (Mittel und Gegenständeliste) wird voraussichtlich am 9. Juni 2021 vorab veröffentlicht.

  • Transparenz schafft Vertrauen

    Veröffentlicht am: 28. November 2022

    Veröffentlicht: 4. Juni 2021

    Ein transparentes Rechnungswesen ist heute wichtiger denn je. Deshalb gehen wir in der neuesten Ausgabe der Broschüre «Vertrauen durch Werte schaffen», welche durch unsere Netzwerkpartnerin terzStiftung herausgegeben wird, in einem informativen Gastbeitrag (S. 25) auf dieses Thema etwas genauer ein.

  • eHealth /EPD-Anbindung

    Veröffentlicht am: 27. November 2022

    Veröffentlicht: 26. Mai 2021

    Ihre Einrichtung (stationäre und ambulante Institutionen) muss nach Gesetz (Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier in Kraft seit 15.04.2017) ab 2022 ein elektronisches Patientendossier führen. Bis zum 15. April 2022 muss ihre Einrichtung nicht nur einer Stammgemeinschaft angeschlossen sein, sondern sie müssen auch auf organisatorischer und technischer Ebene die erforderlichen Anpassungen vorgenommen haben, damit sie über die EPD-Plattform der Stammgemeinschaften die EPD ihrer Bewohnenden konsultieren und bearbeiten können.

    Entsprechen wichtig für die Fristeinhaltung ist es, dass sich die Einrichtungen zusammen mit den gewählten Stammgemeinschaften einen Zeitplan für die anstehenden Aufgaben erstellen. Im Minimum brauchen sie für die organisatorische Umsetzung 6 Monate (besser 12 Monate), weshalb sie spätestens am 30.9.2021 mit den Vorbereitungen starten sollten.

    Bei weiteren Fragen zu den Stammgemeinschaften kontaktieren sie ihren zuständigen CURAVIVA Kantonal- oder Regionalverband.

  • Politischer Entscheid MiGeL-Produkte ab 01.07.2021

    Veröffentlicht am: 26. November 2022

    Veröffentlicht: 12. Mai 2021

    CURAVIVA Schweiz hat mit den Kantonen und Gemeinden eine entsprechende Gesetzesänderung erwirkt, welche beinhaltet, dass gewisse MiGeL-Produkte (B-Produkte) wieder direkt an die Krankenkassen verrechnet werden können. Details können Sie dem folgenden Schreiben von CURAVIVA Schweiz entnehmen.

    Da die Gesetzesänderung per 01.07.2021 in Kraft tritt, muss bereits die Juli-Fakturierung dem neuen System angepasst werden. Bereiten Sie aber jetzt schon die Pflegeabteilung darauf vor, dass die verrechenbaren MiGeL-Produkte pro Bewohner erfasst werden können (via elektronischer Leistungserfassung oder Handzettel).

    Nehmen Sie genug früh mit Ihrem Systemhersteller Kontakt auf, damit Sie die Umstellung vorbereiten können.

  • Jährliche Überprüfung der MWST-Pflicht

    Veröffentlicht am: 25. November 2022

    Veröffentlicht: 20. Januar 2021

    Mit dem Jahresabschluss sollte immer auch geprüft werden, ob Ihre Institution obligatorisch MWST-pflichtig wird. Sobald die Institution mit den steuerbaren Leistungen (Cafeteria, Handel, Dienstleistungen, etc.) einen Umsatz von CHF 100’000.00 bzw. CHF 150’000.00 (für gemeinnützige Institutionen) erreicht, müssen Sie sich auf das Folgejahr anmelden.

    Institutionen welche bereits MWST-pflichtig sind, sollten ebenfalls mit dem Jahresabschluss prüfen, ob sie die Schwelle von CHF 100’000.00 bzw. CHF 150’000.00 unterschreiten. Dann wären sie nicht mehr obligatorisch MWST-pflichtig und könnten sich auf das Folgejahr abmelden. Falls Sie nun mit dem Jahresabschluss 2020 feststellen, dass Sie nicht mehr obligatorisch MWST-pflichtig sind, können Sie sich bis Ende Februar 2021 abmelden. Bei der Abmeldung muss darauf geachtet werden, dass bei Belegen (Rechnungen, Kassenquittungen, etc.), welche im 2021 die MWST noch ausweisen, die MWST abgeführt werden muss.

    Wenn der steuerbare Umsatz nur temporär (z.B. wegen dem Corona-Virus) die Schwelle unterschreitet, sollte geprüft werden, ob sich die Abmeldung lohnt, da man sich dann evtl. wieder auf das 2022 anmelden muss.

  • Neuerungen 2021

    Veröffentlicht am: 24. November 2022

    Veröffentlicht: 13. Januar 2021

    Im folgenden PDF finden Sie verschiedene Neuerungen ab 2021. Mit den darin enthaltenen Links kommen Sie jeweils direkt auf die entsprechenden Seiten.

  • Spende an die Stiftung Lebensfreude

    Veröffentlicht am: 23. November 2022

    Auch in diesem Jahr hat die REDI AG Treuhand der Stiftung Lebensfreude eine Spende von CHF 5000.- zukommen lassen. Wir freuen uns über den netten Dankesbrief.

  • Lohngleichheitsanalyse

    Veröffentlicht am: 22. November 2022

    Veröffentlicht: 20. Dezember 2020

    Im Rahmen des neuen und derzeit geltenden Gleichstellungsgesetzes, müssen Schweizer Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten bis spätestens Juni 2021
    eine Lohngleichheitsanalyse vornehmen und innerhalb eines Jahres bis spätestens Juni 2022 von einer unabhängigen Stelle mit entsprechendem Ausbildungsnachweis prüfen lassen. Die Redi AG verfügt über die entsprechende Zulassung und den Ausbildungsnachweis. Zudem konnten wir im Herbst 2020 schon Prüfungen von Lohngleichheitsanalysen vornehmen und verfügen somit auch schon über erste Erfahrung.

    Wir von der Redi AG können Sie darum optimal bei der Analyse unterstützen oder diese als Ihre unabhängige Stelle prüfen. Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Offerte. Kontaktieren Sie uns.

  • Spitex Finanzmanual-Tipps – 5 Minuten, die sich lohnen

    Veröffentlicht am: 21. November 2022

    Veröffentlicht: 16. September 2020

    Das Spitex-Geschäft kennt keine Ferien. Die Ressourcen sind in der Regel knapp und um ein neues, umfassendes Finanzmanual durchzuarbeiten, braucht es Zeit. Apropos Zeit… nehmen Sie sich die Zeit, mögliche Stolpersteine kennen zu lernen und diese zu vermeiden. Also 5 Minuten, die sich lohnen!

  • Mehrwertsteuer – Der Bundesrat erhöht die Umsatzgrenze für gemeinnützige Institutionen

    Veröffentlicht am: 20. November 2022

    Veröffentlicht: 23. März 2022

    Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf CHF 250’000 für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Die Referendumsfrist zu dieser Änderung des Mehrwertsteuergesetzes dauert bis 7. April 2022. Der Bundesrat setzt die Änderung unter dem Vorbehalt in Kraft, dass die Referendumsfrist unbenutzt verstreicht.

    Steuerpflichtige Institutionen, welche die neue Umsatzgrenze nicht mehr erreichen, können sich jeweils auf Ende einer Steuerperiode abmelden. Die Abmeldung muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode bei der ESTV eintreffen.