Optimieren Sie Ihre Spitex Kostenrechnung mit der Redi AG Treuhand!
Die MWST-Listen 2025 sind online
Die aktuellen Pauschalsteuersätze für Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen fürs 2025 sind bei uns online! Die Listen dienen als Hilfsmittel bei MWST-Fragen für die Bereiche KVG und IVSE. Die Pauschalsteuersätze wurde fürs 2025 teilweise neu kalkuliert, da diese von der ESTV alle 7 Jahren überprüft werden.
Die angepassten Pauschalsteuersätze sind grün markiert. Zur besseren Übersicht sind nun die Pauschalsteuersätze ersichtlich seit 01.01.2018, seit 0.1.01.2024 (Erhöhung MWST-Sätze) und seit 01.01.2025 (Überprüfung Pauschalsteuersätze).
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Best Teacher award 2024
Die Redi AG Treuhand darf an der Kalaidos Fachhochschule Zürich bei einem Masterlehrgang im Gesundheitswesen das Modul Finanz- und Rechnungswesen unterrichten. Am 28.6.2024 wurde dafür unser Martin Kradolfer mit dem Best Teacher Award 2024 ausgezeichnet. Wir gratulieren Ihm dafür ganz herzlich.
Ist Ihre Institution ab dem 01.01.2024 überhaupt noch MWST-pflichtig?
Auf den 01.01.2024 ändern sich ja bekanntlich die MWST-Sätze. Haben Sie aber auch schon überprüft, ob ihre Institution ab dem 01.01.2024 überhaupt noch MWST-pflichtig ist? Als gemeinnützige Institution (befreit von der direkten Bundessteuer) sind sie seit dem 01.01.2023 erst ab einem steuerpflichtigen Umsatz von CHF 250’000.00 obligatorisch bei der MWST steuerpflichtig. Falls Sie diesen Umsatz im 2023 nicht mehr erreichen, können sie sich auf den 01.01.2024 bei der MWST abmelden.
Für die Abmeldung im 2024 haben sie eine Frist von 60 Tagen (bis Ende Februar 2024). Prüfen sie dies aber frühzeitig mit ihren provisorischen Umsatzzahlen, da sie bei einer Abmeldung bereits ab dem 01.01.2024 auf ihren Belegen (z.B. Registrierkasse in der Cafeteria) keine MWST mehr ausweisen dürfen.
Redi-News2023-03-08T10:07:31+01:00