• Neues MWST-Gesetz / neue MWS-Verordnung ab 01.01.2025

    Veröffentlicht am: 8. Oktober 2024

    Per 01.01.2025 treten das neue MWST-Gesetz und die neue MWST-Verordnung in Kraft.

  • Best Teacher award 2024

    Veröffentlicht am: 8. Juli 2024

    Die Redi AG Treuhand darf an der Kalaidos Fachhochschule Zürich bei einem Masterlehrgang im Gesundheitswesen das Modul Finanz- und Rechnungswesen unterrichten. Am 28.6.2024 wurde dafür unser Martin Kradolfer mit dem Best Teacher Award 2024 ausgezeichnet. Wir gratulieren Ihm dafür ganz herzlich.

    And the winners are…

  • Spitex Kostenrechnungs-Tool

    Veröffentlicht am: 23. Januar 2024

    Die Redi AG Treuhand hat ein neues Spitex-Kostenrechnungstool auf Excel – Basis entwickelt.

  • Revidiertes Stiftungsrecht ab 1. Januar 2024

    Veröffentlicht am: 9. Januar 2024

    Ab diesem Jahr tritt das revidierte Stiftungsrecht in Kraft, welches folgende Neuerungen mit sich bringt:

  • Die aktualisierten MWST-Listen 2024 sind online

    Veröffentlicht am: 4. Januar 2024

    Die aktuellen Übersichten über die Mehrwertsteuerpflicht von Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen fürs 2024 sind online! Die Listen dienen als Hilfsmittel bei MWST-Fragen für die Bereiche KVG und IVSE.

    Sollten dennoch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

  • Ist Ihre Institution ab dem 01.01.2024 überhaupt noch MWST-pflichtig?

    Veröffentlicht am: 5. Dezember 2023

    Auf den 01.01.2024 ändern sich ja bekanntlich die MWST-Sätze. Haben Sie aber auch schon überprüft, ob ihre Institution ab dem 01.01.2024 überhaupt noch MWST-pflichtig ist? Als gemeinnützige Institution (befreit von der direkten Bundessteuer) sind sie seit dem 01.01.2023 erst ab einem steuerpflichtigen Umsatz von CHF 250’000.00 obligatorisch bei der MWST steuerpflichtig. Falls Sie diesen Umsatz im 2023 nicht mehr erreichen, können sie sich auf den 01.01.2024 bei der MWST abmelden.

    Für die Abmeldung im 2024 haben sie eine Frist von 60 Tagen (bis Ende Februar 2024). Prüfen sie dies aber frühzeitig mit ihren provisorischen Umsatzzahlen, da sie bei einer Abmeldung bereits ab dem 01.01.2024 auf ihren Belegen (z.B. Registrierkasse in der Cafeteria) keine MWST mehr ausweisen dürfen.

  • AHV 21: Änderungen und Chancen zugleich?

    Veröffentlicht am: 27. November 2023

    Mit der AHV Reform 21 werden per 1. Januar 2024 folgende Massnahmen umgesetzt:

    • Vereinheitlichung des Referenzalters 65 für Frauen und Männer
    • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgenerationen
    • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
    • Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der MWST

    Für das Unternehmen stellen sich folgende Fragen:

    • Ist das Lohnprogramm angepasst?
    • Wurde Anpassungsbedarf Arbeitsverträge/-Personalreglemente geprüft?
    • Sind die MWST-Sätze angepasst?
    • Gibt es Einfluss auf die Personalplanung?
    • Kann mit einem Teilrentenbezug und/oder einem Rententeilaufschub Fachkräfte länger im Betrieb behalten und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken

    Mit der Inkraftsetzung der AHV 21 wird den Mitarbeitenden ermöglicht, die Pensionierung flexibel zu gestalten.

    Mit einem Teilrentenbezug können Mitarbeitende im Betrieb erhalten bleiben und Fachwissen gezielt übertragen. Das Arbeiten über das Referenzalter hinaus, kann – sofern die maximale AHV-Rente nicht erreicht wird – allfällige Beitragslücken schliessen und das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen erhöhen und so die AHV-Rente verbessern.

    Im optimalen Fall kann es zu einer Win Win Situation für Mitarbeitende und Arbeitgeber führen.

  • Der frühe Vogel fängt den Wurm

    Veröffentlicht am: 13. Juni 2023

    Ab 1. Januar 2024 tritt Swiss GAAP FER 28 in Kraft. Diese Fachempfehlung schliesst die Regelungslücke zur Abbildung von Zuwendungen der öffentlichen Hand im Regelwerk der Swiss GAAP FER. Es wird ein praxistaugliches Instrument bereitgestellt, das die Bedürfnisse der Adressaten und Adressatinnen ausgewogen berücksichtigt und den Charakter der Swiss GAAP FER trägt.

    Unsere Empfehlung dazu:

    • Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dem neuen Standard. Auch die Vorjahresangaben müssen in der Jahresrechnung 2024 entsprechend abgebildet sein.
    • Im aktuellen FER-Buch (Stand Januar 2023) ist die Fachempfehlung bereits enthalten.
    • Stimmen Sie sich frühzeitig mit den betroffenen Stellen ab (Finanzbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Revisionsstelle).