• Die neuen MWST-Listen sind online

    Veröffentlicht am: 10. November 2022

    Veröffentlicht: 14. Januar 2022

  • Unser Management-Dashboard ist da!

    Veröffentlicht am: 9. November 2022

    Mit unserem neuen Management-Dashboard erhalten Sie bequem und schnell einen Überblick über die wichtigsten Kennzahlen.

    Mehr Informationen zeigen wir Ihnen gerne im Video.

  • Neuerungen 2022 KVG

    Veröffentlicht am: 8. November 2022

    Rechnungskopie an Versicherte

    Als Teil der Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat der Bundesrat entschieden, dass die Leistungserbringer ab 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet werden, den Versicherten eine Kopie der Rechnungen an die Krankenkassen zukommen zu lassen. Unterlassungen können mit Bussen bis zu CHF 20’000 sanktioniert werden.

    Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge

    Die pauschale Besteuerung für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges soll ab 01.01.2022 auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfassen. Aus diesem Grund wird der Anteil der Nutzung von bisher 0,8% auf 0,9% des Fahrzeugkaufpreises erhöht. Diese Regelung gilt auch für die Abrechnung mit der AHV und der Mehrwertsteuer.

    Anpassungen im Lohnausweis

    In der neuen Wegleitung zum Lohnausweis, gültig ab 01.01.2022 wurden insbesondere die Entschädigungen für die Kosten an einen externen Arbeitsplatz (z.B. Home-Office, Co-Working-Space, aber auch Kosten für Büroinfrastruktur) ausführlicher geregelt.

    So sind diese Kosten betragsmässig in Ziff. «13.1.2 übrige effektive Spesen» mit dem Zusatztext «Spesen für externen Arbeitsplatz» zu deklarieren, sofern es sich um einen Kostenersatz gegen Beleg handelt.

    Werden diese Kosten jedoch mittels Pauschalbeträge ohne Belegnachweis (z.B. für Home-Office in der Privatwohnung) abgegolten, sind diese in Ziff. «13.2.3 übrige Pauschalspesen» mit einem entsprechenden Text zu bescheinigen.

    Die neue Wegleitung finden Sie unter dem folgenden Link:

  • Neuerungen 2022 KMU

    Veröffentlicht am: 5. November 2022

    Veröffentlicht: 7. Januar 2022

    Arbeitsrecht

    Für Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote 5 Prozent oder mehr beträgt, gilt eine Stellenmeldepflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, vor der Ausschreibung diese offenen Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Die Liste der betroffenen Berufsarten wurde per 2022 um folgende Berufsarten erweitert:

    • Verkäufer/innen in Handelsgeschäften
    • Fachkräfte in Marketing und Werbung
    • Grafik- und Multimediadesigner/innen
    • Lackierer/innen und verwandte Berufe
    • Reiseverkehrsfachkräfte

    Die vollständige Liste finden Sie unter folgendem Link:

    Steuern

    Erbinnen und Erben können die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen ab sofort in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Damit wird verhindert, dass die Verrechnungssteuer doppelt zurückerstattet wird. Zudem wird die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs mit einer Pauschale besteuert (Privatanteil), die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst (von 0.8% auf 0.9% erhöht).

    Versicherungen

    Neues gibt es im Umgang mit Versicherungen: Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz bringt beispielsweise ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verträge mit langer Laufzeit können nach drei Jahren beendet werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht. Auch Anpassungen für den elektronischen Geschäftsverkehr werden vorgenommen.

    Datenschutz

    Das neue Datenschutzrecht wurde im Herbst 2020 vom Parlament verabschiedet. Voraussichtlich wird dieses in der zweiten Hälfte vom 2022 oder Anfangs 2023 in Kraft treten. Es empfiehlt sich rechtzeitig die Details mit einer Fachperson zu klären (Überprüfung Datenschutzrichtlinien, Erstellung Datenbearbeitungsverzeichnis, etc.).

  • Auswirkungen der MiGel-Klage auf den Jahresabschluss 2018

    Veröffentlicht am: 5. Januar 2019
  • Kennen Sie das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)?

    Veröffentlicht am: 14. Dezember 2018
  • Der erste Bundesverwaltungsgerichtsentscheid (BVGer) bereffend MiGeL-Vergütung ist gefallen

    Veröffentlicht am: 31. Oktober 2017

    Veröffentlicht: 31. Oktober 2017

    Mit Datum vom 1. September 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein Urteil betreffend der Entschädigung von Mitteln und Gegenständen bei Anwendung in Pflegeheimen erlassen. Das Urteil betrifft speziell den Kanton Basel Stadt und die Periode 2. Semester 2015. Es enthält aber auch allgemeine Ausführungen, die für alle Kantone gelten. Am 7. November 2017 findet ein Gespräch zwischen den Heimverbänden und Tarifsuisse/CSS-Versicherung statt. Wir empfehlen, das Resultat der Gespräche abzuwarten und vorerst bis Ende 2017 die MiGeL-Leistungen weiter zu verrechnen.