Jährliche Überprüfung der MWST-Pflicht
Veröffentlicht: 20. Januar 2021
Mit dem Jahresabschluss sollte immer auch geprüft werden, ob Ihre Institution obligatorisch MWST-pflichtig wird. Sobald die Institution mit den steuerbaren Leistungen (Cafeteria, Handel, Dienstleistungen, etc.) einen Umsatz von CHF 100’000.00 bzw. CHF 150’000.00 (für gemeinnützige Institutionen) erreicht, müssen Sie sich auf das Folgejahr anmelden.
Institutionen welche bereits MWST-pflichtig sind, sollten ebenfalls mit dem Jahresabschluss prüfen, ob sie die Schwelle von CHF 100’000.00 bzw. CHF 150’000.00 unterschreiten. Dann wären sie nicht mehr obligatorisch MWST-pflichtig und könnten sich auf das Folgejahr abmelden. Falls Sie nun mit dem Jahresabschluss 2020 feststellen, dass Sie nicht mehr obligatorisch MWST-pflichtig sind, können Sie sich bis Ende Februar 2021 abmelden. Bei der Abmeldung muss darauf geachtet werden, dass bei Belegen (Rechnungen, Kassenquittungen, etc.), welche im 2021 die MWST noch ausweisen, die MWST abgeführt werden muss.
Wenn der steuerbare Umsatz nur temporär (z.B. wegen dem Corona-Virus) die Schwelle unterschreitet, sollte geprüft werden, ob sich die Abmeldung lohnt, da man sich dann evtl. wieder auf das 2022 anmelden muss.
Lohngleichheitsanalyse
Veröffentlicht: 20. Dezember 2020
Im Rahmen des neuen und derzeit geltenden Gleichstellungsgesetzes, müssen Schweizer Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten bis spätestens Juni 2021
eine Lohngleichheitsanalyse vornehmen und innerhalb eines Jahres bis spätestens Juni 2022 von einer unabhängigen Stelle mit entsprechendem Ausbildungsnachweis prüfen lassen. Die Redi AG verfügt über die entsprechende Zulassung und den Ausbildungsnachweis. Zudem konnten wir im Herbst 2020 schon Prüfungen von Lohngleichheitsanalysen vornehmen und verfügen somit auch schon über erste Erfahrung.Wir von der Redi AG können Sie darum optimal bei der Analyse unterstützen oder diese als Ihre unabhängige Stelle prüfen. Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Offerte. Kontaktieren Sie uns.
Spitex Finanzmanual-Tipps – 5 Minuten, die sich lohnen
Veröffentlicht: 16. September 2020
Das Spitex-Geschäft kennt keine Ferien. Die Ressourcen sind in der Regel knapp und um ein neues, umfassendes Finanzmanual durchzuarbeiten, braucht es Zeit. Apropos Zeit… nehmen Sie sich die Zeit, mögliche Stolpersteine kennen zu lernen und diese zu vermeiden. Also 5 Minuten, die sich lohnen!
Mehrwertsteuer – Der Bundesrat erhöht die Umsatzgrenze für gemeinnützige Institutionen
Veröffentlicht: 23. März 2022
Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf CHF 250’000 für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Die Referendumsfrist zu dieser Änderung des Mehrwertsteuergesetzes dauert bis 7. April 2022. Der Bundesrat setzt die Änderung unter dem Vorbehalt in Kraft, dass die Referendumsfrist unbenutzt verstreicht.
Steuerpflichtige Institutionen, welche die neue Umsatzgrenze nicht mehr erreichen, können sich jeweils auf Ende einer Steuerperiode abmelden. Die Abmeldung muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode bei der ESTV eintreffen.
Unsere Weihnachtsspende an die Stiftung Lebensfreude
Veröffentlicht: 20. Januar 2020
Die Stiftung Lebensfreude engagiert sich für humorvolle und respektvolle Clown-Besuche bei Dementen, Kranken, Betagten sowie bei Menschen mit einer Behinderung. Anstatt Geld für Weihnachtsgeschenke für unsere Kunden auszugeben, haben wir die Stiftung Lebensfreude mit einer Spende von CHF 5’000 unterstützt. Wir sind davon überzeugt, dies ist auch im Sinne unserer Kundschaft.
Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER ab 01.01.2020 im Kanton Solothurn
Veröffentlicht: 16. Januar 2020
Im Kanton Solothurn müssen mittlere und grosse Alters- und Pflegeheime ab dem 01.01.2020 die Rechnungslegung nach dem Regelwerk von SWISS GAAP FER 21 führen. Die Unternehmensgrösse definiert sich aufgrund der Bilanzsumme, des Umsatzes und der Anzahl Vollzeitstellen.
Kleine Organisationen können die Rechnungslegung weiterhin nach OR vornehmen jedoch ohne das Weiterführen von stillen Reserven. Die Anwendung von Kern-FER wird durch die Aufsichts- und Bewilligungsbehörde auch für kleine Organisationen empfohlen.
Mittlere Organisationen müssen die Kern-FER und FER 21 anwenden, grosse Institutionen haben das gesamte Regelwerk Swiss GAAP FER anzuwenden.
Müssen Sie Ihre Rechnungslegung auf Swiss GAAP FER umstellen, benötigen Sie Unterstützung in der Einführung, Umstellung der Anlagebuchhaltung oder Kostenrechnung? Gerne unterstützen wir Sie fachlich und organisatorisch in der Umstellung. Rufen Sie uns an und verlangen Sie ganz unverbindlich eine Offerte.
Wiederzulassung der REDI AG als Revisionsexpertin
Veröffentlicht: 8. August 2019
Die Zulassung der REDI AG Treuhand als Revisionsexpertin wurde diesen Sommer zum dritte Mal in Folge vorbehaltslos für 5 Jahre verlängert. Damit sind wir weiterhin Ihr kompetenter Partner für ordentliche und eingeschränkte Revisionen sowie für Spezialprüfungen wie die Prüfung von Kostenrechnungen.
Die hohen Anforderungen der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) an Revisionsunternehmen auf Expertenniveau hat in den vergangenen Jahren viele kleine und mittlere Treuhandbüros dazu bewogen, keine ordentlichen Revisionen mehr anzubieten.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unseren hohen Qualitätsstandards zur Durchführung von Revisionen, zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und zur regelmässigen Fachweiterbildung nicht nur sicher zu stellen sondern fortlaufend zu erhöhen. Dafür investieren wir viel in EDV-technischen Hilfsmittel und in die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden.
Unsere Stärke ist es, nicht nur die Fachkompetenz als Revisionsstelle anzubieten, sondern auch eine hohe Fachkompetenz in der Rechnungslegung für soziale Einrichtungen. Nur so kann aus unserer Sicht ein grosser Nutzen für die Kunden entstehen. Fordern Sie uns heraus und verlangen Sie unverbindlich eine Offerte.
Die Geschäftsleitung
News-Archiv2022-12-05T17:28:24+01:00