• Revidiertes Stiftungsrecht ab 1. Januar 2024

    Veröffentlicht am: 9. Januar 2024

    Ab diesem Jahr tritt das revidierte Stiftungsrecht in Kraft, welches folgende Neuerungen mit sich bringt:

  • Die aktualisierten MWST-Listen 2024 sind online

    Veröffentlicht am: 4. Januar 2024

    Die aktuellen Übersichten über die Mehrwertsteuerpflicht von Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen fürs 2024 sind online! Die Listen dienen als Hilfsmittel bei MWST-Fragen für die Bereiche KVG und IVSE.

    Sollten dennoch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

  • Ist Ihre Institution ab dem 01.01.2024 überhaupt noch MWST-pflichtig?

    Veröffentlicht am: 5. Dezember 2023

    Auf den 01.01.2024 ändern sich ja bekanntlich die MWST-Sätze. Haben Sie aber auch schon überprüft, ob ihre Institution ab dem 01.01.2024 überhaupt noch MWST-pflichtig ist? Als gemeinnützige Institution (befreit von der direkten Bundessteuer) sind sie seit dem 01.01.2023 erst ab einem steuerpflichtigen Umsatz von CHF 250’000.00 obligatorisch bei der MWST steuerpflichtig. Falls Sie diesen Umsatz im 2023 nicht mehr erreichen, können sie sich auf den 01.01.2024 bei der MWST abmelden.

    Für die Abmeldung im 2024 haben sie eine Frist von 60 Tagen (bis Ende Februar 2024). Prüfen sie dies aber frühzeitig mit ihren provisorischen Umsatzzahlen, da sie bei einer Abmeldung bereits ab dem 01.01.2024 auf ihren Belegen (z.B. Registrierkasse in der Cafeteria) keine MWST mehr ausweisen dürfen.

  • AHV 21: Änderungen und Chancen zugleich?

    Veröffentlicht am: 27. November 2023

    Mit der AHV Reform 21 werden per 1. Januar 2024 folgende Massnahmen umgesetzt:

    • Vereinheitlichung des Referenzalters 65 für Frauen und Männer
    • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgenerationen
    • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
    • Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der MWST

    Für das Unternehmen stellen sich folgende Fragen:

    • Ist das Lohnprogramm angepasst?
    • Wurde Anpassungsbedarf Arbeitsverträge/-Personalreglemente geprüft?
    • Sind die MWST-Sätze angepasst?
    • Gibt es Einfluss auf die Personalplanung?
    • Kann mit einem Teilrentenbezug und/oder einem Rententeilaufschub Fachkräfte länger im Betrieb behalten und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken

    Mit der Inkraftsetzung der AHV 21 wird den Mitarbeitenden ermöglicht, die Pensionierung flexibel zu gestalten.

    Mit einem Teilrentenbezug können Mitarbeitende im Betrieb erhalten bleiben und Fachwissen gezielt übertragen. Das Arbeiten über das Referenzalter hinaus, kann – sofern die maximale AHV-Rente nicht erreicht wird – allfällige Beitragslücken schliessen und das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen erhöhen und so die AHV-Rente verbessern.

    Im optimalen Fall kann es zu einer Win Win Situation für Mitarbeitende und Arbeitgeber führen.

  • Der frühe Vogel fängt den Wurm

    Veröffentlicht am: 13. Juni 2023

    Ab 1. Januar 2024 tritt Swiss GAAP FER 28 in Kraft. Diese Fachempfehlung schliesst die Regelungslücke zur Abbildung von Zuwendungen der öffentlichen Hand im Regelwerk der Swiss GAAP FER. Es wird ein praxistaugliches Instrument bereitgestellt, das die Bedürfnisse der Adressaten und Adressatinnen ausgewogen berücksichtigt und den Charakter der Swiss GAAP FER trägt.

    Unsere Empfehlung dazu:

    • Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dem neuen Standard. Auch die Vorjahresangaben müssen in der Jahresrechnung 2024 entsprechend abgebildet sein.
    • Im aktuellen FER-Buch (Stand Januar 2023) ist die Fachempfehlung bereits enthalten.
    • Stimmen Sie sich frühzeitig mit den betroffenen Stellen ab (Finanzbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Revisionsstelle).
  • Erhöhung der MWST-Sätze ab 01.01.2024

    Veröffentlicht am: 31. Mai 2023

    Mit der Abstimmung vom 25. September 2022 hat das Schweizer Volk entschieden, die Mehrwertsteuersätze anzupassen. Auf den 1. Januar 2024 erhöhen sich die MWST-Sätze nun folgendermassen:

    • Normalsatz: 7.7% => neu 8.1%
    • Reduzierter Satz: 2.5% => neu 2.6%
    • Sondersatz: 3.7% => neu 3.8%

    Durch die Erhöhung der MWST-Steuersätze verändern sich auf 1. Januar 2024 natürlich auch die Pauschalsteuer-Sätze (PSS). Wir haben deshalb die neue Listen für die Pauschalsteuersätze ab 01.01.2024 auf unserer Homepage unter den Arbeitshilfen aufgeschaltet. Sie finden wie gewohnt auf den PSS-Listen in der ersten Spalte die alten PSS (2018-2023) und in der letzten Spalte dann die neuen PSS (ab 01.01.2024).

    Denken Sie daran, dass ab 01.01.2024 die neuen MWST-Sätze auf Ihren Belegen ausgewiesen (Kassenbelege, Rechnungen, etc.) werden müssen. Starten Sie genug früh mit der Umstellung in Ihrer Buchhaltung (Anpassung Steuercodes, etc.) und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihren Lieferanten auf (z.B. Programmierer Registrierkassen).

  • Nach der Revision ist vor der Revision

    Veröffentlicht am: 11. April 2023

    Wichtige Tipps und Tricks für eine effiziente Revision

    ☑️ Die meisten Revisionsstellen arbeiten digital. Speichern Sie Ihre Unterlagen direkt online auf dem entsprechenden Revisionsportal (falls vorhanden) oder halten Sie die Unterlagen auf einem Speichermedium bereit (z.B. UBS-Stick)

    ☑️ Erstellen Sie die Saldonachweise so, dass auf einen Blick ersichtlich ist, wie sich der Saldo des entsprechenden Kontos zusammensetzt. Speichern Sie auch eventuelle Zusatzdokumente dazu ab

    ☑️ Stellen Sie sicher, dass die für den Jahresabschluss relevanten Mitarbeiter am Revisionstag bei Fragen zur Verfügung stehen

    ☑️ Nutzen Sie die Gelegenheit und fragen Sie bei allfälligen Unklarheiten oder speziellen Themen am Revisionstag nach

    Eine Revision ist nicht «nur» eine Prüfung, sie soll dem Unternehmen einen Mehrwert bringen. Nutzen Sie diese Chance!

  • Was sind eigentlich Schwankungsfonds?

    Veröffentlicht am: 4. April 2023

    Die meisten Kantone haben im Rahmen der Finanzierung von Institutionen im Bereich IVSE von der betrieblichen Defizitgarantie zum subjektorientierten Pauschalsystem umgestellt. Danach erhalten die sozialen Einrichtungen Pauschalen zur Deckung der Kosten. Mit diesem System kommt es in der Regel zu Differenzen zwischen den erhaltenen Pauschalbeiträgen und den tatsächlich angefallenen Kosten. Falls Überschüsse zu Gunsten der sozialen Einrichtung entstehen, sind diese in ihrer Bilanz dem Schwankungsfonds zuzuweisen. Somit zeigt ein passiver Schwankungsfonds in der Bilanz Überschüsse aus vergangenen bezahlten Pauschalbeiträgen.

    Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen, je nach kantonalen Vorgaben.

  • Kostenrechnungszeit – ein paar Tipps

    Veröffentlicht am: 4. April 2023

    📝Aktuell ist wieder Kostenrechnungs-Zeit
    Hier ein paar wertvolle Tipps:

    📍 Mittels Button «KoRe importieren» besteht die Möglichkeit Daten der letztjährigen Kostenrechnung automatisch ganz bequem zu übernehmen
    📍 Der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen beträgt 1.25% (gemäss BWO per 01.01.2022)
    📍 Denken Sie daran die kalkulatorischen Anlagenutzungskosten entsprechend geltend zu machen
    📍 Die Veränderung der stillen Reserven darf nicht in der Kostenrechnung berücksichtigt werden und ist sachlich abzugrenzen

  • Die neuen MWST-Listen sind online

    Veröffentlicht am: 16. März 2023

    Die aktuellen Übersichten über die Mehrwertsteuerpflicht von Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen sind online! Die Listen dienen als Hilfsmittel bei MWST-Fragen für die Bereiche KVG und IVSE.

    Sollten dennoch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.