Ist Ihre Institution ab dem 01.01.2024 überhaupt noch MWST-pflichtig?
Auf den 01.01.2024 ändern sich ja bekanntlich die MWST-Sätze. Haben Sie aber auch schon überprüft, ob ihre Institution ab dem 01.01.2024 überhaupt noch MWST-pflichtig ist? Als gemeinnützige Institution (befreit von der direkten Bundessteuer) sind sie seit dem 01.01.2023 erst ab einem steuerpflichtigen Umsatz von CHF 250’000.00 obligatorisch bei der MWST steuerpflichtig. Falls Sie diesen Umsatz im 2023 nicht mehr erreichen, können sie sich auf den 01.01.2024 bei der MWST abmelden.
Für die Abmeldung im 2024 haben sie eine Frist von 60 Tagen (bis Ende Februar 2024). Prüfen sie dies aber frühzeitig mit ihren provisorischen Umsatzzahlen, da sie bei einer Abmeldung bereits ab dem 01.01.2024 auf ihren Belegen (z.B. Registrierkasse in der Cafeteria) keine MWST mehr ausweisen dürfen.