Der frühe Vogel fängt den Wurm

Veröffentlicht am: 13. Juni 2023

Ab 1. Januar 2024 tritt Swiss GAAP FER 28 in Kraft. Diese Fachempfehlung schliesst die Regelungslücke zur Abbildung von Zuwendungen der öffentlichen Hand im Regelwerk der Swiss GAAP FER. Es wird ein praxistaugliches Instrument bereitgestellt, das die Bedürfnisse der Adressaten und Adressatinnen ausgewogen berücksichtigt und den Charakter der Swiss GAAP FER trägt.

Unsere Empfehlung dazu:

  • Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dem neuen Standard. Auch die Vorjahresangaben müssen in der Jahresrechnung 2024 entsprechend abgebildet sein.
  • Im aktuellen FER-Buch (Stand Januar 2023) ist die Fachempfehlung bereits enthalten.
  • Stimmen Sie sich frühzeitig mit den betroffenen Stellen ab (Finanzbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Revisionsstelle).