Neuerungen 2023 KMU
Arbeitsrecht
ALV-Solidaritätsprozent entfällt per 1. Januar 2023. Somit müssen alle Arbeitnehmenden nur noch für Erwerbseinkommen bis CHF 148’200 pro Jahr ALV-Beiträge entrichten (zusammen mit dem Arbeitgeber 2.2%). In den letzten Monaten hat der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung genug Kapital aufbauen können, um die auf dem übersteigenden Jahreseinkommen erhobenen Beiträge wieder streichen zu können.
BVG Mindestjahreslohn CHF 22’050.00 und Koordinationsabzug CHF 25’725.00 ab 01.01.2023.
MWST
Die Umsatzgrenze für die obligatorische Mehrwertsteuerpflicht für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen wurde per 1. Januar 2023 auf CHF 250’000.00 erhöht.
Das neue Aktienrecht per 01.01.2023
Folgende Änderungen gibt es beim Aktienrecht per 01.01.2023:
- Stärkung Aktionärs- und Minderheitsrechte
- Generalversammlung virtuell
- Mehr Flexibilität Aktienkapital und Dividenden
- Abschaffung beabsichtigen Sachübernahme
- Sanierung und Liquidität
Datenschutz
Das neue Datenschutzrecht wurde im Herbst 2020 vom Parlament verabschiedet. Es tritt nun definitiv per 1. September 2023 in Kraft. Es empfiehlt sich rechtzeitig die Details mit einer Fachperson zu klären (Überprüfung Datenschutzrichtlinien, Erstellung Datenbearbeitungsverzeichnis, etc.).