Unsere Weihnachtsspende an die Stiftung Lebensfreude
Veröffentlicht: 20. Januar 2020
Die Stiftung Lebensfreude engagiert sich für humorvolle und respektvolle Clown-Besuche bei Dementen, Kranken, Betagten sowie bei Menschen mit einer Behinderung. Anstatt Geld für Weihnachtsgeschenke für unsere Kunden auszugeben, haben wir die Stiftung Lebensfreude mit einer Spende von CHF 5’000 unterstützt. Wir sind davon überzeugt, dies ist auch im Sinne unserer Kundschaft.
Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER ab 01.01.2020 im Kanton Solothurn
Veröffentlicht: 16. Januar 2020
Im Kanton Solothurn müssen mittlere und grosse Alters- und Pflegeheime ab dem 01.01.2020 die Rechnungslegung nach dem Regelwerk von SWISS GAAP FER 21 führen. Die Unternehmensgrösse definiert sich aufgrund der Bilanzsumme, des Umsatzes und der Anzahl Vollzeitstellen.
Kleine Organisationen können die Rechnungslegung weiterhin nach OR vornehmen jedoch ohne das Weiterführen von stillen Reserven. Die Anwendung von Kern-FER wird durch die Aufsichts- und Bewilligungsbehörde auch für kleine Organisationen empfohlen.
Mittlere Organisationen müssen die Kern-FER und FER 21 anwenden, grosse Institutionen haben das gesamte Regelwerk Swiss GAAP FER anzuwenden.
Müssen Sie Ihre Rechnungslegung auf Swiss GAAP FER umstellen, benötigen Sie Unterstützung in der Einführung, Umstellung der Anlagebuchhaltung oder Kostenrechnung? Gerne unterstützen wir Sie fachlich und organisatorisch in der Umstellung. Rufen Sie uns an und verlangen Sie ganz unverbindlich eine Offerte.
Wiederzulassung der REDI AG als Revisionsexpertin
Veröffentlicht: 8. August 2019
Die Zulassung der REDI AG Treuhand als Revisionsexpertin wurde diesen Sommer zum dritte Mal in Folge vorbehaltslos für 5 Jahre verlängert. Damit sind wir weiterhin Ihr kompetenter Partner für ordentliche und eingeschränkte Revisionen sowie für Spezialprüfungen wie die Prüfung von Kostenrechnungen.
Die hohen Anforderungen der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) an Revisionsunternehmen auf Expertenniveau hat in den vergangenen Jahren viele kleine und mittlere Treuhandbüros dazu bewogen, keine ordentlichen Revisionen mehr anzubieten.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unseren hohen Qualitätsstandards zur Durchführung von Revisionen, zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und zur regelmässigen Fachweiterbildung nicht nur sicher zu stellen sondern fortlaufend zu erhöhen. Dafür investieren wir viel in EDV-technischen Hilfsmittel und in die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden.
Unsere Stärke ist es, nicht nur die Fachkompetenz als Revisionsstelle anzubieten, sondern auch eine hohe Fachkompetenz in der Rechnungslegung für soziale Einrichtungen. Nur so kann aus unserer Sicht ein grosser Nutzen für die Kunden entstehen. Fordern Sie uns heraus und verlangen Sie unverbindlich eine Offerte.
Die Geschäftsleitung
Unser neues Geschäftsleitungsmitglied Herr Martin Kradolfer
Es ist zwar noch nicht ganz so weit, aber die Pensionierung von Fredy Märki naht mit immer schnelleren Schritten. Ende 2022 wird er 65 Jahre alt und wie Markus Koch uns dies bereits vorgelebt hat, möchte er seine Nachfolge und den Übergang frühzeitig angehen.
Es freut uns, dass wir mit Martin Kradolfer ab dem 01.01.2019 einen engagierten und motivierten Kollegen der jüngeren Generation in unsere Geschäftsleitung aufnehmen konnten.
Herr Kradolfer ist seit 2014 bei der REDI AG Treuhand tätig. Er ist Experte in Rechnungslegung und Controlling und interner Fachspezialist Mehrwertsteuer. Neben seinen Aufgaben in der Unternehmensberatung und Unterstützung von Kunden im Heimwesen ist er externer Dozent und Prüfungsexperte in Rechnungswesen, Steuern und MWST.
Ab Januar 2019 hat er den Fachbereich RediNet übernommen. Der Fachbereich KMU wird ihm dann zu einem späteren Zeitpunkt übergeben.
Unser Management-Dashboard ist da!
Mit unserem neuen Management-Dashboard erhalten Sie bequem und schnell einen Überblick über die wichtigsten Kennzahlen.
Mehr Informationen zeigen wir Ihnen gerne im Video.
Neuerungen 2022 KVG
Rechnungskopie an Versicherte
Als Teil der Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat der Bundesrat entschieden, dass die Leistungserbringer ab 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet werden, den Versicherten eine Kopie der Rechnungen an die Krankenkassen zukommen zu lassen. Unterlassungen können mit Bussen bis zu CHF 20’000 sanktioniert werden.
Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge
Die pauschale Besteuerung für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges soll ab 01.01.2022 auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfassen. Aus diesem Grund wird der Anteil der Nutzung von bisher 0,8% auf 0,9% des Fahrzeugkaufpreises erhöht. Diese Regelung gilt auch für die Abrechnung mit der AHV und der Mehrwertsteuer.
Anpassungen im Lohnausweis
In der neuen Wegleitung zum Lohnausweis, gültig ab 01.01.2022 wurden insbesondere die Entschädigungen für die Kosten an einen externen Arbeitsplatz (z.B. Home-Office, Co-Working-Space, aber auch Kosten für Büroinfrastruktur) ausführlicher geregelt.
So sind diese Kosten betragsmässig in Ziff. «13.1.2 übrige effektive Spesen» mit dem Zusatztext «Spesen für externen Arbeitsplatz» zu deklarieren, sofern es sich um einen Kostenersatz gegen Beleg handelt.
Werden diese Kosten jedoch mittels Pauschalbeträge ohne Belegnachweis (z.B. für Home-Office in der Privatwohnung) abgegolten, sind diese in Ziff. «13.2.3 übrige Pauschalspesen» mit einem entsprechenden Text zu bescheinigen.
Die neue Wegleitung finden Sie unter dem folgenden Link:
Neuerungen 2022 KMU
Veröffentlicht: 7. Januar 2022
Arbeitsrecht
Für Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote 5 Prozent oder mehr beträgt, gilt eine Stellenmeldepflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, vor der Ausschreibung diese offenen Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Die Liste der betroffenen Berufsarten wurde per 2022 um folgende Berufsarten erweitert:
- Verkäufer/innen in Handelsgeschäften
- Fachkräfte in Marketing und Werbung
- Grafik- und Multimediadesigner/innen
- Lackierer/innen und verwandte Berufe
- Reiseverkehrsfachkräfte
Die vollständige Liste finden Sie unter folgendem Link:
Steuern
Erbinnen und Erben können die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen ab sofort in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Damit wird verhindert, dass die Verrechnungssteuer doppelt zurückerstattet wird. Zudem wird die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs mit einer Pauschale besteuert (Privatanteil), die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst (von 0.8% auf 0.9% erhöht).
Versicherungen
Neues gibt es im Umgang mit Versicherungen: Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz bringt beispielsweise ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verträge mit langer Laufzeit können nach drei Jahren beendet werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht. Auch Anpassungen für den elektronischen Geschäftsverkehr werden vorgenommen.
Datenschutz
Das neue Datenschutzrecht wurde im Herbst 2020 vom Parlament verabschiedet. Voraussichtlich wird dieses in der zweiten Hälfte vom 2022 oder Anfangs 2023 in Kraft treten. Es empfiehlt sich rechtzeitig die Details mit einer Fachperson zu klären (Überprüfung Datenschutzrichtlinien, Erstellung Datenbearbeitungsverzeichnis, etc.).
News-Archiv2022-12-05T17:28:24+01:00