Prüfung Ihrer Kostenrechnung
Verschiedene Schweizer Kantone verlangen bereits eine offizielle Bestätigung (Bericht) zur Kostenrechnung durch eine externe Prüfstelle. Die Prüfung einer Kostenrechnung ist aber nicht Bestandteil einer ordentlichen oder eingeschränkten Revision. Zudem sind viele Revisionsstellen nicht über die betriebswirtschaftlichen Instrumente von ARTISET und deren Anwendung für Heime und soziale Institutionen informiert.
Der Nutzen für die Institution und die finanzierenden Stellen ist wesentlich höher, wenn die Prüfungen durch eine fachkundige Stelle durchgeführt wird. Vor allem in Bezug auf die betriebswirtschaftlichen Instrumente.
Wir von der REDI AG Treuhand sind spezialisiert in der Beratung und Erstellung der Kostenrechnung für Alters- und Pflegeheime. Zudem führen wir schon seit Jahren für diverse Kantone Prüfungen von Kostenrechnungen durch.
Weiter können wir als Partner von ARTISET in Schulungen der Kostenrechnung und Anlagebuchhaltung sowie in der Ausarbeitung der betriebswirtschaftlichen Instrumente bestätigen, dass wir umfassende Kenntnisse über deren Vorgaben haben.
Wir können Sie konkret unterstützen in der
- Prüfung der korrekten Umsetzung der kantonalen Vorgaben zur Kostenrechnung inklusive Bestätigung in einem offiziellen Prüfbericht.
- Beratung der Institutionen bei wesentlichen Auffälligkeiten und Abweichungen.
- Einführung und Umsetzung der neuen betriebswirtschaftlichen Instrumente.
Verlangen Sie ganz unverbindlich eine Offerte. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und sind für Fragen und Anliegen gerne für Sie da.