Ordentliche Revision

Als zugelassene Revisionsexperten bieten wir unseren Kunden die vollständige Palette von Prüfungsdienstleistungen an. So können wir Sie auch unterstützen, wenn es um die Durchführung einer ordentlichen Revision geht.

Institutionen können aufgrund ihrer Grösse gesetzlich zur Durchführung einer ordentlichen Revision verpflichtet werden. Zusätzlich können finanzierende Stellen oder Aufsichtsbehörden die Durchführung einer „grossen“ Revision verlangen – oder sie entscheiden sich freiwillig für die Durchführung einer ordentlichen Revision. Diese bietet eine höhere Prüfsicherheit als die eingeschränkte Revision und bringt das Interne Kontrollsystem IKS stärker in den Fokus.

Wir analysieren Ihre Institution, Ihre Prozesse und Kontrollen und leiten daraus die wesentlichen Risiken ab. Auf diese fokussieren wir uns bei unserer Prüfung, das ermöglicht uns eine gründliche und effiziente Durchführung unserer Arbeiten. Auch bei der Durchführung einer ordentlichen Revision verstehen wir uns als Ihr Partner, deshalb ist für uns eine offene und konstruktive Kommunikation das zentrale Element für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.