Der erste Bundesverwaltungsgerichtsentscheid (BVGer) bereffend MiGeL-Vergütung ist gefallen
Veröffentlicht: 31. Oktober 2017
Mit Datum vom 1. September 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein Urteil betreffend der Entschädigung von Mitteln und Gegenständen bei Anwendung in Pflegeheimen erlassen. Das Urteil betrifft speziell den Kanton Basel Stadt und die Periode 2. Semester 2015. Es enthält aber auch allgemeine Ausführungen, die für alle Kantone gelten. Am 7. November 2017 findet ein Gespräch zwischen den Heimverbänden und Tarifsuisse/CSS-Versicherung statt. Wir empfehlen, das Resultat der Gespräche abzuwarten und vorerst bis Ende 2017 die MiGeL-Leistungen weiter zu verrechnen.
News-Archiv2022-12-05T17:28:24+01:00