AHV 21: Änderungen und Chancen zugleich?

Mit der AHV Reform 21 werden per 1. Januar 2024 folgende Massnahmen umgesetzt:
- Vereinheitlichung des Referenzalters 65 für Frauen und Männer
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgenerationen
- Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
- Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der MWST
Für das Unternehmen stellen sich folgende Fragen:
- Ist das Lohnprogramm angepasst?
- Wurde Anpassungsbedarf Arbeitsverträge/-Personalreglemente geprüft?
- Sind die MWST-Sätze angepasst?
- Gibt es Einfluss auf die Personalplanung?
- Kann mit einem Teilrentenbezug und/oder einem Rententeilaufschub Fachkräfte länger im Betrieb behalten und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken
Mit der Inkraftsetzung der AHV 21 wird den Mitarbeitenden ermöglicht, die Pensionierung flexibel zu gestalten.
Mit einem Teilrentenbezug können Mitarbeitende im Betrieb erhalten bleiben und Fachwissen gezielt übertragen. Das Arbeiten über das Referenzalter hinaus, kann – sofern die maximale AHV-Rente nicht erreicht wird – allfällige Beitragslücken schliessen und das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen erhöhen und so die AHV-Rente verbessern.
Im optimalen Fall kann es zu einer Win Win Situation für Mitarbeitende und Arbeitgeber führen.