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AHV 21: Änderungen und Chancen zugleich?

Mit der AHV Reform 21 werden per 1. Januar 2024 folgende Massnahmen umgesetzt:

  • Vereinheitlichung des Referenzalters 65 für Frauen und Männer
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgenerationen
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
  • Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der MWST

Für das Unternehmen stellen sich folgende Fragen:

  • Ist das Lohnprogramm angepasst?
  • Wurde Anpassungsbedarf Arbeitsverträge/-Personalreglemente geprüft?
  • Sind die MWST-Sätze angepasst?
  • Gibt es Einfluss auf die Personalplanung?
  • Kann mit einem Teilrentenbezug und/oder einem Rententeilaufschub Fachkräfte länger im Betrieb behalten und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken

Mit der Inkraftsetzung der AHV 21 wird den Mitarbeitenden ermöglicht, die Pensionierung flexibel zu gestalten.

Mit einem Teilrentenbezug können Mitarbeitende im Betrieb erhalten bleiben und Fachwissen gezielt übertragen. Das Arbeiten über das Referenzalter hinaus, kann – sofern die maximale AHV-Rente nicht erreicht wird – allfällige Beitragslücken schliessen und das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen erhöhen und so die AHV-Rente verbessern.

Im optimalen Fall kann es zu einer Win Win Situation für Mitarbeitende und Arbeitgeber führen.

2023-11-27T13:39:47+01:0027. November 2023|

Der frühe Vogel fängt den Wurm

Ab 1. Januar 2024 tritt Swiss GAAP FER 28 in Kraft. Diese Fachempfehlung schliesst die Regelungslücke zur Abbildung von Zuwendungen der öffentlichen Hand im Regelwerk der Swiss GAAP FER. Es wird ein praxistaugliches Instrument bereitgestellt, das die Bedürfnisse der Adressaten und Adressatinnen ausgewogen berücksichtigt und den Charakter der Swiss GAAP FER trägt.

Unsere Empfehlung dazu:

  • Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dem neuen Standard. Auch die Vorjahresangaben müssen in der Jahresrechnung 2024 entsprechend abgebildet sein.
  • Im aktuellen FER-Buch (Stand Januar 2023) ist die Fachempfehlung bereits enthalten.
  • Stimmen Sie sich frühzeitig mit den betroffenen Stellen ab (Finanzbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Revisionsstelle).
2023-06-13T15:49:06+02:0013. Juni 2023|

Erhöhung der MWST-Sätze ab 01.01.2024

Mit der Abstimmung vom 25. September 2022 hat das Schweizer Volk entschieden, die Mehrwertsteuersätze anzupassen. Auf den 1. Januar 2024 erhöhen sich die MWST-Sätze nun folgendermassen:

  • Normalsatz: 7.7% => neu 8.1%
  • Reduzierter Satz: 2.5% => neu 2.6%
  • Sondersatz: 3.7% => neu 3.8%

Durch die Erhöhung der MWST-Steuersätze verändern sich auf 1. Januar 2024 natürlich auch die Pauschalsteuer-Sätze (PSS). Wir haben deshalb die neue Listen für die Pauschalsteuersätze ab 01.01.2024 auf unserer Homepage unter den Arbeitshilfen aufgeschaltet. Sie finden wie gewohnt auf den PSS-Listen in der ersten Spalte die alten PSS (2018-2023) und in der letzten Spalte dann die neuen PSS (ab 01.01.2024).

Denken Sie daran, dass ab 01.01.2024 die neuen MWST-Sätze auf Ihren Belegen ausgewiesen (Kassenbelege, Rechnungen, etc.) werden müssen. Starten Sie genug früh mit der Umstellung in Ihrer Buchhaltung (Anpassung Steuercodes, etc.) und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihren Lieferanten auf (z.B. Programmierer Registrierkassen).

2023-05-31T14:05:12+02:0031. Mai 2023|
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